Tarifpflicht

Alle Personenfahrten innerhalb des Pflichtfahrtgebietes unterliegen der Tarifpflicht, d.h. sie müssen nach Taxameter abgerechnet werden. Die Tarifpflicht beginnt bei telefonisch angeforderten Taxis, sobald das Fahrzeug dienstbereit bei Ihrer Adresse steht. Wenn Sie Ihr Taxi zu einer bestimmten Uhrzeit vorbestellen, beginnt die Tarifpflicht erst zu diesem Zeitpunkt.

Taxameter

Alle Taxameter sind behördlich geeicht. Bitte achten Sie auf ein gültiges Eichsiegel; hier darf nur das laufende oder nächste Kalenderjahr angegeben werden.

Bezahlung

Der Preis der Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten gezahlt werden. Die Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks, Kreditkarten oder ausländische Währungen anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Rückgeld (Wechselgeld) nach Erhalt sofort zu überprüfen.

Fahrzeugwahl an Taxiständen

An Taxiständen hat der Fahrgast das Recht, das Fahrzeug bzw. den Fahrer frei zu wählen.

Fahrtstrecke

Der Fahrer ist verpflichtet, die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen. Gibt es eine sinnvolle, z. B. eine schnellere, aber u. U. weitere Alternative, so muss die Wahl der Fahrtstrecke mit dem Fahrgast abgestimmt werden.

Fundsachen

Fundsachen müssen von unseren Fahrern sofort gemeldet werden. Bitte rufen Sie uns unverzüglich an oder schreiben Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse Taxibest@arcor.de oder über unser Telefon Nr :05121-1779250 Alle im Taxi aufgefundenen Gegenstände werden bei uns registriert.